Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Vertriebspartner
Kwebbl Deutschland GmbH, gültig ab 1.4.2025
Kwebbl Deutschland GmbH, Straße der Pariser Kommune 12–16, 10243 Berlin (Kwebbl)
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kwebbl Deutschland GmbH (nachfolgend „Kwebbl“ genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Kwebbl und dem Vertragspartner für die Erbringung von Dienstleistungen.
(2) Die im Anhang aufgeführten Besonderen Geschäftsbedingungen für bestimmte Arten von Dienstleistungen sind Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Regelungen der Besonderen Geschäftsbedingungen haben Vorrang, soweit sie von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Die Leistungen von Kwebbl sind in den Besonderen Leistungsbeschreibungen beschrieben.
(3) Von diesen Vertragsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsbedingungen des Partners werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn sie Angebotsanfragen, Bestellungen, Annahmeerklärungen etc. beigefügt sind und Kwebbl diesen Bedingungen nicht widerspricht und seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.
2. Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt durch die Bestellung des Partners (in der Regel mittels Bestellformular) und die schriftliche Annahmebestätigung von Kwebbl zustande. Die Annahmebestätigung enthält Angaben über den Leistungsgegenstand, den Nutzungsumfang und die vereinbarte Vergütung. Die Annahme kann auch konkludent durch Erbringung der Leistung erklärt werden. Soweit der Partner Telekommunikations- und Internetdienste nutzt, gelten diese Vertragsbedingungen auch ohne ausdrückliche Bestellung des Partners.
(2) Die Mitarbeiter von Kwebbl sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
(3) Der Vertragspartner erklärt, den Hinweis auf die Möglichkeit des Widerrufs zur Kenntnis genommen zu haben.
3. Preise
(1) Der Partner ist verpflichtet, für die von Kwebbl erbrachten und in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen Entgelte zu zahlen. Entgelte und Kosten verstehen sich in EURO (€) zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern der Verkauf nicht steuerfrei oder nicht steuerpflichtig ist.
(2) Die Bedingungen für Rechnungsstellung, Abrechnung, Zahlung und Preisänderungen sind in den nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen näher geregelt.
(3) Die Höhe der für die vertraglichen Leistungen geschuldeten Vergütung (Entgelte) ergibt sich, sofern vertraglich nichts Besonderes vereinbart ist, aus den zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preislisten von Kwebbl für die jeweiligen Leistungen.
4. Änderungen der Preislisten
(1) Kwebbl behält sich das Recht vor, Preislisten zu ändern. Änderungen werden dem Partner mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail an die von ihm in der Bestellung angegebene Adresse mitgeteilt. Anstelle der vollständigen Preisliste genügt hierfür ein Verweis auf die Internetseite, auf der die neue Version eingesehen werden kann.
(2) Widerspricht der Partner den Änderungen nicht innerhalb eines Monats nach Übersendung, gelten diese als angenommen.
(3) Kwebbl wird den Partner bei jeder Änderung der Preisliste auf sein Widerspruchsrecht und die Folgen seines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
(4) Ergeben sich für den Partner Nachteile durch die Änderungen, kann er das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen.
(5) Preislisten im Sinne dieser Regelung sind alle Preislisten mit Ausnahme der Minutenpreislisten, die täglich berechnet werden. Änderungen der Minutenpreislisten richten sich nach den jeweiligen Sonderbedingungen des jeweiligen Dienstes.
5. Rechnungsstellung
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, stellt Kwebbl dem Partner die vom Partner in Anspruch genommenen Leistungen monatlich in Rechnung. Kwebbl behält sich abweichende Abrechnungsintervalle vor.
(2) Alle nach Gesprächszeit (Minuten) abgerechneten Preisbestandteile werden zu Beginn jedes Telefongesprächs zu einem Minutenpreis zusammengefasst und daraus ein Gesamtpreis für das Telefongespräch berechnet. Diese werden in den Rechnungen als „Gesprächsentgelte“ ausgewiesen.
(3) Soweit Telefonminuten abgerechnet werden, erhält der Partner Zugriff auf die Rechnungsdaten, den Einzelverbindungsnachweis des aktuellen Abrechnungszeitraums sowie die vorherigen Rechnungen.
(4) Die Einzelnachweise werden nach Ablauf der vereinbarten Speicherdauer zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen gelöscht.
(5) Einwendungen gegen den Rechnungsbetrag hat der Partner unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Die unterlassene fristgerechte und begründete Geltendmachung eines Widerspruchs gilt als Genehmigung. Kwebbl kann sich mit der Vergütungsaufforderung insbesondere auf die Widerspruchsfrist und die Rechtsfolgen eines versäumten Widerspruchs berufen. War der Partner ohne Verschulden an der Einhaltung der Widerspruchsfrist verhindert, kann er den Widerspruch zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses nachholen. Rechtsansprüche des Partners wegen berechtigter Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
(6) Einwendungen des Partners gegen den Rechnungsbetrag gelten nur dann als berechtigt, wenn mindestens folgende Angaben enthalten sind:
- Begründung des Widerspruchs
- Unbestrittener Rechnungsbetrag
Unterlagen und Nachweise zur Begründung des Widerspruchs
(7) Beträgt der im Widerspruch beanstandete Betrag weniger als 2 % des Gesamtrechnungsbetrages, ist die Möglichkeit eines Widerspruchs wegen Geringfügigkeit der Streitigkeit ausgeschlossen.
(8) Wurden aus zwingenden technischen Gründen oder auf Wunsch des Partners keine Verbindungsdetails (CDR) oder Verbindungsdaten gespeichert oder wurden gespeicherte CDR oder Verbindungsdaten auf Wunsch des Partners aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung gelöscht, besteht für Kwebbl keine Verpflichtung zum Nachweis einzelner Verbindungen.
6. Abrechnungsverfahren für Leistungen des Partners
(1) Der Partner erhält durch Kwebbl eine Gutschrift der von Kwebbl angebotenen und vom Partner bezogenen Leistungen.
(2) Voraussetzung für die Gutschrift ist
a. bei deutschen Partnern eine gültige Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
b. bei Partnern aus dem EU-Ausland eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder
c. bei Partnern aus Nicht-EU-Ländern ein Nachweis der Unternehmensberechtigung durch die Finanzbehörde des Herkunftslandes sowie eine Kopie des Zeichnungsberechtigtenausweises.
(3) Der Partner hat diese Angaben mit seiner Bestellung zu übermitteln.
(4) Der Gutschriftbetrag kann nach Wahl von Kwebbl entweder von der Rechnung von Kwebbl an den Partner abgezogen oder als separater Beleg dem Guthabenkonto des Partners gutgeschrieben werden.
7. Zahlungen, Folgen des Zahlungsverzugs
(1) Dem Kundenkonto wird individuell ein Kreditrahmen eingeräumt.
(2) Sofern dem Partner ein Kreditlimit eingeräumt wurde, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug fälliger Rechnungen werden Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Zinssatzes berechnet. Dem Partner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist. Kwebbl behält sich die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens vor.
(4) Reichen die Zahlungen des Partners zur Deckung bestehender Schulden nicht aus, so werden diese entsprechend § 366 Abs. 2 BGB gedeckt.
(5) Anstelle einer Leistungseinstellung kann Kwebbl die Leistungserbringung fortsetzen. In diesem Fall ist Kwebbl berechtigt, einen Zuschlag von 3 % auf alle Preise zu erheben. Dieser Zuschlag wird erhoben, sobald das Kreditlimit auf dem Kundenkonto des Partners bzw. das eingeräumte Kreditlimit erschöpft ist.
(6) Kwebbl ist berechtigt, mit dem Partner Vorauszahlungen zu vereinbaren.
(7) Die Vorauszahlungen des Partners werden einem Kundenguthabenkonto gutgeschrieben. Die in Anspruch genommenen Telefonminuten und sonstigen Leistungen von Kwebbl werden von diesem Kundenguthabenkonto abgebucht. Die Abrechnung periodischer Gebühren erfolgt jeweils am ersten Tag des Rechnungszeitraums um 12:00 Uhr. Weitere Zahlungen werden nach Zahlungseingang auf einem Bankkonto von Kwebbl auf das Kundenguthabenkonto überwiesen.
(8) Im Falle einer Vorauszahlungsvereinbarung ist der Partner verpflichtet, für ausreichende Deckung seines Kundenguthabenkontos zur Sicherstellung des Geschäftsbetriebs zu sorgen.
8. Aufrechnungs-/Zurückbehaltungsrechte
(1) Der Partner kann gegen Forderungen von Kwebbl nur aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(2) Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Partner nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Im kaufmännischen Verkehr kann der Partner ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen geltend machen.
(3) Bei berechtigten und fristgerecht erhobenen Einwendungen des Partners gegen Rechnungsbeträge steht ihm bis zur Klärung der Streitigkeit ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich des bestrittenen Teilrechnungsbetrages zu. Hat der Partner Anzahlungen geleistet, werden diese bis zur Klärung der Streitigkeit vorläufig gutgeschrieben.
9. Urheberrechte
(1) Urheberrechte und alle sonstigen gewerblichen Schutzrechte, einschließlich Patente und Marken, die mit der Tätigkeit von Kwebbl in Zusammenhang stehen, stehen ausschließlich Kwebbl zu. Ein Anspruch auf Übertragung dieser oder daraus entstehender Rechte, insbesondere der Patentverwertung, besteht nur, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(2) Der Partner erhält hieran lediglich ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches und zeitlich begrenztes, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht zur internen Nutzung entsprechend dem jeweiligen Vertragszweck. Jede über den vertraglich erforderlichen Umfang hinausgehende Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist dem Partner nicht gestattet.
(3) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Partner sämtliche Geräte, DV-Programme und Dokumentationen (einschließlich etwaiger Kopien), die im Zusammenhang mit der Vorbereitung oder Durchführung des Vertrags stehen, zurückzugeben, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
10. Vertraulichkeit
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, über alle Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Anbahnung und Durchführung der Geschäftsbeziehung bekannt werden, insbesondere solche, die nicht öffentlich bekannt sind und an deren Geheimhaltung der jeweils andere Vertragspartner ein Interesse hat (insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse), Stillschweigen zu bewahren – auch für einen Zeitraum von 36 Monaten nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.
(2) Die Vertragspartner stellen sicher, dass die Vertraulichkeit auch von ihren Mitarbeitern und sonstigen Beauftragten gewährleistet wird. Gesetzliche Mitteilungs- und Auskunftspflichten sowie die bestimmungsgemäße Verwendung der zur Erbringung der Leistungen/Lieferungen erforderlichen Informationen bleiben hiervon unberührt.
(3) Der Geheimhaltungspflicht unterliegen alle dem jeweiligen Vertragspartner mitgeteilten oder bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie als vertraulich gekennzeichnete Informationen, unabhängig von ihrem Zustand und auf welchem Datenträger sie sich befinden (nachfolgend „Informationen“).
(4) Hierzu gehören insbesondere Preislisten, Informationen über die Konzeption und Entwicklung des Systems im Einzelnen und im Ganzen sowie das technische Know-how von Kwebbl.
(5) Pfandrechte können nicht geltend gemacht werden. Die Weitergabe von Informationen an den Partner stellt keinerlei Rechteeinräumung dar.
(6) Die Vertraulichkeitsvereinbarung bezieht sich auch auf diesen Vertrag und seine wesentlichen Bestandteile mit der Maßgabe, dass eine Weitergabe nur an zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater, Finanzinstitute und Versicherungen sowie an zuständige Behörden im Rahmen der üblichen Offenlegungspflichten zulässig ist.
11. Abtretung
(1) Der Partner darf die Rechte aus diesem Vertrag ganz oder teilweise nur mit vorheriger Zustimmung von Kwebbl an Dritte abtreten oder übertragen. Dies gilt nicht für die Abtretung von Zahlungsansprüchen gemäß § 354a HGB aus einem Handelsgeschäft.
(2) Bei Nichtbeachtung dieser Regelung steht Kwebbl ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
(3) Kwebbl ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Kwebbl hat den Partner sechs Wochen vor Wirksamwerden der Abtretung schriftlich zu benachrichtigen. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Benachrichtigung kann der Partner den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Abtretung kündigen.
(4) Kwebbl ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung vertraglich geschuldeter Leistungen zu beauftragen.
12. Haftung, Haftungsausschluss, Höhere Gewalt
(1) Bei Personenschäden, die schuldhaft, vorsätzlich, grob fahrlässig, durch Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und/oder nach dem Produkthaftungsgesetz verursacht wurden, haftet Kwebbl nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Für Vermögensschäden, die nicht schuldhaft im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verursacht wurden, haftet Kwebbl nach § 44a TKG.
(3) Gegenüber öffentlichen Endnutzern des Telekommunikationsdienstes ist die Haftung von Kwebbl nach Maßgabe des § 44a TKG beschränkt. Gegenüber Wiederverkäufern/Dienstanbietern richtet sich die Haftung von Kwebbl nach folgendem Absatz 4 in § 13 oder nach den Besonderen Geschäftsbedingungen.
(4) Unbeschadet der Absätze (1) bis (3) haftet Kwebbl nicht für leichte Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung von Kwebbl auf den nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbaren und typischen Mangelfolgeschaden begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und entgangene Einsparungen. Die Haftung für sonstige Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
(5) Für Datenverlust haftet Kwebbl nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur, wenn dieser Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Partners nicht vermeidbar gewesen wäre.
(6) Kwebbl ist verpflichtet, die branchenübliche Sorgfalt anzuwenden. Bei der Beurteilung, ob Kwebbl ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software nicht vollständig fehlerfrei erstellt werden kann.
(7) Kwebbl haftet nicht im Falle höherer Gewalt, die die Erbringung der vertraglichen Leistungen unmöglich macht oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages wesentlich erschwert oder zeitweise verhindert. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die unabhängig vom Willen oder Einfluss der Vertragspartner eintreten, wie beispielsweise Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, Blockaden, innere Unruhen, Terroranschläge, Embargos, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, Streiks, Aussperrungen und andere Arbeitskämpfe, staatliche Maßnahmen, behördliche Entscheidungen oder sonstige schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände, die von den Vertragsparteien nicht zu vertreten sind. Ein Umstand gilt nur dann als höhere Gewalt, wenn er nach Vertragsschluss eintritt.
(8) Wird Kwebbl aufgrund höherer Gewalt an der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert, ist Kwebbl berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung einschließlich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
(9) Störungen des Netzes oder Engpässe können nicht ausgeschlossen werden. Kwebbl haftet nicht für Umsatzeinbußen aufgrund von Verbindungsqualität, Carrierproblemen, Routingstörungen oder Netzzugangsproblemen oder sonstigen Problemen dieser Art, es sei denn, Kwebbl hat die Störung selbst verursacht.
13. Mitwirkungspflichten des Partners
(1) Der Partner ist insbesondere verpflichtet, Kwebbl Änderungen seines Namens (bei Unternehmen zählt hierzu auch die Änderung der Rechtsform, der Rechnungsanschrift oder des Sitzes), seiner Anschrift, Bankverbindung, Steuernummer sowie wesentliche Änderungen der Vermögensverhältnisse (z. B. Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Zwangsvollstreckung) unverzüglich mitzuteilen oder durch eine hierzu befugte Person mitteilen zu lassen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
14. Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Sofern die Mindestlaufzeit nicht anderweitig festgelegt ist, gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten als vereinbart. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
15. Außerordentliche Kündigung
(1) Kwebbl steht ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
a. Dauerhafter Verzug oder Nichterfüllung der Verpflichtungen des Partners
b. Verletzung der Geheimhaltungspflicht
c. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Partners oder Ablehnung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse.
(2) Dem Partner steht ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
a. Nachhaltige Nichterfüllung oder Nichterfüllung der Verpflichtungen von Kwebbl
b. Verletzung der Geheimhaltungspflicht
c. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen von Kwebbl oder die Ablehnung eines solchen Verfahrens mangels Masse.
16. Abweichende Vereinbarungen, Vertragsänderungen, anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Von diesen vertraglichen Vereinbarungen abweichende Vereinbarungen und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform; dies gilt insbesondere für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses. Abweichende mündliche Vereinbarungen werden Vertragsbestandteil, wenn sie im Vertrag wiedergegeben werden; Absatz 2 gilt entsprechend.
(2) Kwebbl behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Änderungen werden dem Partner mindestens einen Monat vor Inkrafttreten per E-Mail an die in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt. Anstelle des vollständigen Textes genügt hierfür ein Verweis auf eine Internetseite, auf der die neue Fassung abrufbar ist. Widerspricht der Partner den Änderungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich, gelten diese als angenommen. Kwebbl wird den Partner bei jeder Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf sein Widerspruchsrecht und die Folgen seines Unterlassens hinweisen. Sind die Änderungen zum Nachteil des Partners, kann dieser das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen.
(3) Soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, verjähren alle Ansprüche aus diesem Vertrag innerhalb eines (1) Jahres. Dies gilt nicht für Vorsatz oder eine Haftung aufgrund anderer zwingender Haftungsnormen.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(5) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den auf Grundlage dieser Vertragsbedingungen geschlossenen Verträgen ist Berlin. Kwebbl ist auch berechtigt, am Sitz des Partners zu klagen.
Besondere Geschäftsbedingungen für Software-as-a-Service (SaaS)
1. Geltungsbereich
Diese Besonderen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Kwebbl und dem Partner für die von Kwebbl erstellten und als Software-as-a-Service über das Internet bereitgestellten Standardsoftwareprogramme (nachfolgend „Software“). Sie sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kwebbl.
2. Vertragliche Leistungen
(1) Nutzung der Software
Vertragsgegenstand ist die Überlassung der in der Lei-stungsbeschreibung und diesen Vertragsbedingungen näher spezifizierten Software per Fernzugriff über das Internet („Software-as-a-Service“) sowie die Speicherung von Daten durch den Partner auf Servern, die im Auftrag von Kwebbl gehostet werden („Hosting“). Die Internetanbindung des Partners ist nicht Vertragsgegenstand, liegt jedoch in dessen Verantwortungsbereich als Teil der Nutzungsvoraussetzungen. Individuelle Erweiterungen und Anpassungen der Funktionalität der Software bedürfen der gesonderten Vereinbarung und sind nicht Gegenstand des Leistungsumfangs.
(2) Betriebserhaltung
Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS-Dienste erfolgt sieben Tage die Woche / 24 Stunden am Tag. Die Betriebs-erhaltung der SaaS-Dienste erfolgt grundsätzlich montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr an Werktagen im Land Berlin, ausgenommen den 24. und 31. Dezember (MEZ/MESZ).
Kwebbl wird im Rahmen seiner Wartung Mängel beseitigen und den Betrieb in angemessener Zeit wiederherstellen. Als Fehler der vorgenannten Art gelten ausschließlich dokumentierte und reproduzierbare Mängel, die den Betrieb der Software unmöglich machen oder zur Beschädigung oder zum Verlust von Daten führen, mit denen die Software arbeitet oder die von der Software erzeugt werden. Der Partner hat geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Erkennung von Fehlern und deren Ursachen zu erleichtern. Insbesondere hat er die erforderlichen Informationen bereitzustellen.
(3) Den einzelnen vertraglichen Leistungen liegen zugrunde (in folgender Reihenfolge):
a. der Vertrag zwischen Kwebbl und dem Partner und
b. diese besonderen Bedingungen
(4) Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Kwebbl.
(5) Kwebbl ist berechtigt, Leistungen unter Einhaltung der Datenschutzvereinbarung durch Dritte als Subunternehmer erbringen zu lassen.
3. Funktionsumfang, Beschaffenheit
Die Software ist eine Carrier-Grade-Telekommunikationsplattform, die alle Prozesse von der Bereitstellung, Planung und Durchführung der Dienste bis hin
(1) zur Kundenverwaltung und Rechnungsstellung abdeckt. Dies umfasst beispielsweise die Registrierung der Nutzer, die Prüfung und Verwaltung der Kundendaten, die Kontingentierung von Telekommunikationsdiensten, die Abrechnung von Gesprächsminuten.
(2) Der konkrete Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der elektronischen Produktbeschreibung (sofern vorhanden), sowie der zugehörigen Leistungsbeschreibung. Die Nutzung der Funktionen der Software durch den Partner erfordert eine Zugangsberechtigung zur Software, die wiederum den dem Nutzer zur Verfügung stehenden Funktionsumfang beeinflusst.
(3) Über den vereinbarten Funktionsumfang hinausgehende Eigenschaften der Vertragssoftware sind nicht geschuldet. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in der Werbung, stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.
(4) Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Software ist wesentlicher Bestandteil des SaaS-Angebots von Kwebbl. Dies umfasst die Optimierung der Software, ihre Anpassung an den technischen Fortschritt und die Berücksichtigung aktueller betrieblicher Anforderungen. Der Partner hat hieraus keinen Anspruch auf die Implementierung weiterer Funktionen oder die Anpassung an bestimmte Leistungsstandards. Im Rahmen der Softwareentwicklung können Teilfunktionen geändert oder weggelassen werden, sofern hierdurch die Erfüllung des Vertragszwecks durch den Partner nicht gefährdet wird.
4. Verantwortungsbereich des Partners / Pflichten des Partners
(1) Der Partner ist verpflichtet, in eigener Verantwortung
a. die angebotenen Leistungen auf ihre Eignung für seine Bedürfnisse zu prüfen und sich gegebenenfalls innerhalb angemessener Frist fachkundig beraten zu lassen;
b. sicherzustellen, dass die Mindestanforderungen von Kwebbl an die vom Partner für die vertragsgemäße Nutzung der Kwebbl-Leistungen eingesetzte Hard- und Software erfüllt sind;
c. die Angaben in Dokumentationen, Handbüchern und insbesondere der elektronischen Produktbeschreibung sowie sonstige Richtlinien von Kwebbl zu den eingesetzten Produkten zu beachten;
d. Fehlermeldungen unverzüglich zu melden und dabei einen qualifizierten Ansprechpartner für die Fehlerbehebung und Auskunftserteilung zu benennen;
e. die Richtlinien von Kwebbl zur Störungsverhütung zu beachten, insbesondere die Sicherheitshinweise auf der Kwebbl-Website zu Maßnahmen zum Schutz der eingesetzten Hard- und Software (Kundensystem);
f. ausreichende Maßnahmen zu ergreifen, um seine lokalen IT-Systeme vor einem Angriff durch Viren, Trojaner oder ähnliche Schadsoftware zu schützen.
Dem Partner ist die Weitergabe von Passwörtern oder sonstigen persönlichen Zugangsdaten an Dritte nicht gestattet. Alle Zugangsdaten sind an einem geschützten Ort aufzubewahren, (1) sodass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Aus Sicherheitsgründen müssen Passwort und Zugangsdaten nicht nur vor der ersten Nutzung der Software, sondern regelmäßig (mindestens vierteljährlich sowie bei jedem Wechsel der verantwortlichen Person) geändert werden. Passwort und Zugangsdaten sind unverzüglich zu ändern, wenn Anhaltspunkte oder der Verdacht bestehen, dass Dritte Kenntnis von den Informationen erlangt haben. Passwort und Zugangsdaten dürfen nicht unverschlüsselt auf einem PC oder anderen Speichermedien (CD-ROM, USB-Stick etc.) gespeichert werden.
(2) Der Partner hat nationale und internationale Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Warenzeichenrechte sowie sämtliche gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.
(3) Finanzielle Nachteile und Mehrkosten, die Kwebbl durch die Verletzung dieser Pflichten entstehen, trägt der Partner.
5. Verfügbarkeit, Wartungsarbeiten und Mängel
(1) Sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gewährleistet Kwebbl eine Verfügbarkeit von 99,5 % auf Jahresbasis.
Nicht als Nichtverfügbarkeit gelten einzelne Störungen oder Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit der Software und/oder der Softwarebereitstellung während der regelmäßigen Wartungsfenster und/oder während der mit dem Partner vereinbarten Wartungs-, Installations- oder Umstellungsarbeiten sowie während dieser Zeit mit dem Partner geplante und abgestimmte Abschaltungen oder Außerbetriebnahmen.
Die regelmäßigen Wartungsfenster sind täglich von 22:00 bis 6:00 Uhr (MEZ bzw. MESZ).
Als Nichtverfügbarkeit gelten ferner Zeiten, in denen die Software aufgrund technischer oder sonstiger Umstände, die nicht im Einflussbereich von Kwebbl liegen (z. B. höhere Gewalt, Störungen der Telekommunikationsleitungen, Verschulden Dritter), nicht oder nur eingeschränkt verfügbar ist.
Als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten auch Zeiten, in denen Kwebbl gezwungen ist, den Zugang zur Software vorübergehend zu beschränken,
a. weil seine Daten-, Hard- und/oder Software-Infrastruktur oder die Daten-, Hard- und/oder Software-Infrastruktur des Partners durch externe Gefahren (z. B. Viren, Port-Hacking, Angriffe durch Trojaner) akut gefährdet sind oder
b. weil eine erhebliche Gefährdung der Sicherheit des Netzes oder der Netzintegrität vorliegt.
c. Im Falle einer derartigen Entscheidung wird Kwebbl die berechtigten Interessen des Partners soweit möglich berücksichtigen, den Partner über die getroffenen Maßnahmen informieren und alle zumutbaren Mittel einsetzen, um die Zugangsbeschränkung schnellstmöglich aufzuheben.
Die Verantwortung von Kwebbl für die zur Leistungserbringung eingesetzten Komponenten endet an der Datenschnittstelle zwischen den Rechenzentren von Kwebbl und öffentlichen (1) Datennetzen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Der Partner wird Kwebbl Störungen der Verfügbarkeit unverzüglich anzeigen. Eine Einschränkung der Verfügbarkeit gilt erst mit der Anzeige der Störung durch den Partner und nur insoweit als gegeben, als eine Störung vorliegt. Beeinträchtigungen der Datenübertragung, die durch das lokale IT-System des Partners oder einen Mangel der Anbindung des Partners am vereinbarten Übergabepunkt (z. B. Leitungsausfall oder -störung anderer Anbieter oder Telekommunikationsanbieter) verursacht werden, stellen keine Unterbrechung in diesem Sinne dar.
(3) Für Zeiträume, die nicht als Nichtverfügbarkeitszeiträume oder Mangel im Sinne des Vorstehenden definiert sind, kann der Partner keine Ansprüche gegen Kwebbl herleiten.
6. Gewährleistung
(1) Kwebbl übernimmt für die vertragsgegenständliche Software eine Gewährleistung nach den Regeln des Mietrechts (Softwaremiete), soweit sich aus § 5 oben und den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.
(2) Der Partner hat die Software vor Vertragsschluss auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft. Kwebbl haftet nicht für Mängel und Funktionseinschränkungen, die dem Partner bei Vertragsschluss bekannt waren. Darüber hinaus ist die Haftung von Kwebbl für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ausgeschlossen. Ein Kündigungsrecht nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB hinsichtlich der Nutzung als Mietsoftware kann der Partner nur geltend machen, wenn ein Fall der Nichtverfügbarkeit oder Störung gemäß § 5 vorliegt, er Kwebbl zuvor schriftlich unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens zwei Wochen zur Nacherfüllung aufgefordert hat und die Frist fruchtlos abgelaufen ist.
(3) Treten während der Vertragslaufzeit Mängel oder Funktionseinschränkungen auf, gilt § 536c BGB.
(4) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Partner eigenmächtig Änderungen an der Vertragssoftware vornimmt.
(5) Im Übrigen gilt im Hinblick auf die vereinbarte Verfügbarkeit der Software (§ 5) als Grundlage für die Haftungsansprüche des Partners bei Unterschreitung der vereinbarten Verfügbarkeit mindestens, dass sich das vertraglich vereinbarte Entgelt für den zugrunde liegenden Zeitraum, der der Berechnung der Verfügbarkeit zugrunde liegt, wie folgt reduziert:
Unterschreitung der vereinbarten Verfügbarkeit (in Prozentpunkten) |
0.5 |
1.0 |
1.5 |
2.0 |
Reduzierung der vertraglich vereinbarten Vergütung gemäß Ziffer 5.1 um (in Prozentpunkten) |
0.5 |
1.5 |
2.5 |
5.0 |
Kwebbl dokumentiert den Stand der vertraglich geschuldeten Verfügbarkeit. Eine etwaige Gutschrift aus einer Reduzierung der Vergütungspflicht wird von der nächsten Rechnung (1) abgezogen. Dem Partner steht der Nachweis einer darüber hinausgehenden Befreiung von der Vergütungspflicht aufgrund der allgemeinen Mängelhaftung von Kwebbl frei.
(2) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder Kwebbl hat vorsätzlich gehandelt.
7. Nutzungsrecht
(1) Die Software (Programm und elektronische Produktbeschreibung) ist rechtlich geschützt. Die Urheber-, Patent-, Marken- und sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software sowie sonstigen Gegenständen, die Kwebbl dem Partner im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlässt, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich Kwebbl zu. Soweit Rechte Dritter bestehen, hat Kwebbl entsprechende Verwertungsrechte.
(2) Kwebbl räumt dem Partner und gegebenenfalls von ihm autorisierten Wiederverkäufern ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die vertragsgegenständliche Software und die zugehörige Benutzerdokumentation für die Vertragslaufzeit und im vertraglich festgelegten Umfang zu nutzen. Die Nutzung erfolgt durch den Zugriff auf die Softwarefunktionen über das Internet. Übergabepunkt für die SaaS-Leistungen ist der Routerausgang des von Kwebbl genutzten Rechenzentrums. Weitergehende Rechte stehen dem Kunden nicht zu.
(3) Jede über die Bestimmungen dieses Vertrags hinausgehende Nutzung der Software ist unzulässig. Dem Partner ist es nicht gestattet, die Software Dritten zur Verfügung zu stellen oder zu überlassen, insbesondere die Software oder Teile davon zu vervielfältigen oder zu veräußern. Der Partner hat auch dann die Vergütung für Dritte zu zahlen, wenn ein Dritter die Software nutzt und er diese Nutzung zu vertreten hat. Für jeden Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000 € fällig. Dem Partner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Kwebbl ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Dem Partner ist es nicht gestattet, die Software zu dekompilieren, Reverse Engineering oder Disassemblierung durchzuführen, Teile der Software zu vervielfältigen oder zu nutzen, eine separate Anwendung zu erstellen oder diese Handlungen durch Dritte durchführen zu lassen.
(5) Auf Verlangen von Kwebbl hat der Partner unverzüglich alle Einzelheiten zur Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für Name und Anschrift Dritter sowie Art und Umfang der unberechtigten Nutzung.
(6) Kwebbl ist berechtigt, den Zugang auf Kosten des Partners zu sperren, wenn dieser gegen seine Pflichten verstößt. Eine solche Sperrung entbindet den Partner nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der monatlichen Vergütung für die Nutzung der Software.
8. Verarbeitung personenbezogener Daten, Datenschutzvereinbarung, Datenherausgabe
(1) Überträgt der Partner personenbezogene Daten in die Software, erfolgt die Erbringung der vertraglichen Leistungen durch Kwebbl ausschließlich im Auftrag des Partners unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen des § 11 BDSG.
(2) Der Partner bleibt als Datenverarbeiter für die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes, der weiteren anwendbaren Datenschutzbestimmungen und der arbeitsrechtlichen Regelungen (vgl. § 11 Abs. 1 BDSG) verantwortlich. Eine Funktionsübertragung auf Kwebbl ist nicht vereinbart.
(3) Die Verantwortung von Kwebbl gegenüber dem Partner, einschließlich der eingesetzten Unterauftragnehmer, bestimmt sich nach der zwischen Kwebbl und dem Partner schriftlich zu vereinbarenden Datenschutzvereinbarung. Die Datenschutzvereinbarung ist Bestandteil des Vertrages und verpflichtet Kwebbl zur Einhaltung der darin enthaltenen Pflichten und zur Gewährleistung der entsprechenden Rechte unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 BDSG. Dies gilt auch, wenn Kwebbl Leistungen unter Einschaltung von Subunternehmern erbringt. Kwebbl übernimmt gegenüber Dritten keine Haftung für etwaige Verstöße des Partners und seiner Subunternehmer gegen § 11 BDSG und vergleichbare Vorschriften.
9. Technischer Schutz der Daten vor Viren und anderen Sabotageprogrammen
(1) Der Partner wird darauf hingewiesen, dass die Daten im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets durch Viren und Zugriffe Dritter gefährdet werden können. Kwebbl setzt für den jeweiligen Verwendungszweck geeignete, aktuelle Software zur Erkennung von Viren und anderen Sabotageprogrammen in der jeweils aktuellen Version ein. Darüber hinaus wird eine Firewall gewartet und regelmäßig aktualisiert. Eine Gewährleistung oder Garantie seitens Kwebbl im Falle von Sabotage, Virenangriffen, Schadsoftware etc. besteht hierdurch nicht.
10. Supportleistungen
Der Partner ist verpflichtet, den 1st Level Support durchzuführen. Bei darüberhinaus gehenden Supportleistungen (2nd und 3rd Level) erhält der Partner kostenfreien technischen Support über die telefonische Hotline von Kwebbl oder via eMail. Sollte ein Vor-Ort-Einsatz eines Kwebbl Technikers notwendig sein, muss dieser kostenpflichtig bestellt werden, sofern diese Leistung nicht in Paketangeboten enthalten sind.
Besondere Geschäftsbedingungen für Telekommunikationsdienste
1. Geltungsbereich
Diese Besonderen Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung von Telekommunikations- und Internetdienstleistungen und sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kwebbl.
2. Leistungen von Kwebbll
(1) Die Leistungen von Kwebbl sind in gesonderten Lei-stungsbeschreibungen beschrieben.
(2) Soweit Kwebbl kostenlose Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Anspruch auf Minderung, Rückerstattung oder Schadensersatz besteht hierdurch nicht.
(3) Kwebbl übernimmt keine Gewähr dafür, dass seine Leistungen fehlerfrei sind oder sein werden. Tritt ein Fehler auf, wird der Partner Kwebbl hierüber so schnell wie möglich schriftlich informieren. Kwebbl wird geeignete Maßnahmen zur Behebung des Fehlers nach den branchenüblichen technischen Verfahren ergreifen.
(4) Kwebbl ist berechtigt, seine Leistungen vorübergehend einzustellen, wenn dies aus technischen oder sonstigen Gründen erforderlich ist, ohne dass dem Partner hieraus Schadensersatzansprüche zustehen. Insbesondere können Verbindungen unterbrochen oder deren Dauer begrenzt werden, wenn dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, zur Durchführung notwendiger Betriebsarbeiten oder zur Vermeidung von Störungen im Netz erforderlich ist. Kwebbl wird den Partner, soweit zumutbar, über geplante Unterbrechungen mit einer Frist von sieben (7) Tagen schriftlich informieren. Eine Haftung für vorübergehende Unterbrechungen ist von vornherein ausgeschlossen. Kwebbl ist zudem berechtigt, seine Leistungen einzustellen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vom Partner nicht erfüllt werden.
(5) Bei technischen oder sonstigen Störungen bemüht sich Kwebbl, den störungsfreien Betrieb möglichst wiederherzustellen. Kwebbl behält sich das Recht vor, seine Leistungen zu ändern oder zu erweitern, soweit dies zur Verbesserung erforderlich ist und/oder die technische Entwicklung dies erlaubt und/oder erfordert. Kwebbl verpflichtet sich, diese Änderungen nur vorzunehmen, soweit sie für den Partner zumutbar sind und die Interessen von Kwebbl und anderen Informationsanbietern berücksichtigen.
3. Preisänderungen
(1) Die Minutenpreislisten zeigen die Preise für Telefonminuten und SMS-Dienste zu verschiedenen Zielen. Die in den Minutenpreislisten angegebenen Preise gelten ausschließlich für die angegebenen Ziele. Alle anderen Ziele, Break-Outs, Premium-Verbindungen, Audiotexte und sonstigen Mehrwertdienste, die nicht ausdrücklich angeboten werden, werden mit 10 EUR (zehn Euro) pro Minute berechnet. Allgemeine Ländervorwahlen (z. B. „44 – GB“) werden stets (1) durch spezifische Vorwahlen ersetzt, sofern sie in der Rufnummernliste aufgeführt sind.
(2) Preise für Telekommunikationsdienste unterliegen Schwankungen und können von Anbietern an Kwebbl ständig geändert werden. Preiserhöhungen, die die Minutenpreislisten betreffen, werden 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten per Fax, E-Mail oder auf andere elektronische Weise unter Hinweis auf ihre vertragliche Verbindlichkeit bekannt gegeben. Preissenkungen kann Kwebbl auch ohne vorherige Ankündigung vornehmen.
(3) Sämtliche vorgenannten Preiserhöhungen (2) gelten mit Inanspruchnahme der entsprechenden Leistung als vereinbart, sofern der Vertragspartner der aktualisierten Preisliste nicht binnen fünf Tagen nach Zugang widerspricht.
4. Fair Use Richtlinie
(1) Gemäß den Richtlinien ermöglicht der Dienst eine unbegrenzte Anzahl von Anrufen zu den jeweils beschriebenen Zielen. Ausgenommen sind Sonder- und Servicerufnummern sowie kostenpflichtige Festnetznummern wie Ortsnetznummern etc.
(2) Die Fair-Use-Richtlinie bedeutet, dass jedes Angebot nur für angemessene (persönliche und kommerzielle) Zwecke genutzt werden darf. Bei Missbrauch durch Nutzung in unangemessenem Umfang behält sich Kwebbl das Recht vor, den Dienst zu beenden und die Abrechnung über die Preisliste vorzunehmen. Der Partner wird hierüber entsprechend informiert. Flatrate- und Kontinentalangebote können nicht für die Nutzung von Callcentern genutzt werden.
5. Haftung bei Missbrauch
(1) Der Partner trägt auch die Entgelte, die durch die zulässige Nutzung seiner Telekommunikationsdienste durch Dritte entstehen. Entgelte, die durch die unbefugte Nutzung der Telekommunikationsdienste entstehen, trägt der Partner, sofern und soweit er die unbefugte Nutzung zu vertreten hat. Der Partner ist verpflichtet, im Rahmen seiner Verantwortung nachzuweisen, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat. Der Partner ist verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko eines unbefugten Zugriffs Dritter auf seine Computersysteme und Daten zu minimieren und sich diesbezüglich angemessen beraten zu lassen.
(2) Kwebbl weist darauf hin, dass sämtliche Daten ungeschützt und unverschlüsselt über das Internet übertragen werden können.
(3) Hat der Partner Grund zu der Annahme, dass ein Dritter einen unbefugten Zugriff erlangt hat, wird er Kwebbl unverzüglich benachrichtigen. Die Hauptverantwortung verbleibt beim Partner, Kwebbl wird ihn jedoch nach Möglichkeit bei der Ursachenforschung und Schadensminimierung unterstützen. Im Rahmen dieser Unterstützung entstehende Aufwendungen werden von Kwebbl dem Partner zu einem angemessenen Preis in Rechnung gestellt.
6. Aussetzung der Leistungspflicht
(1) Kwebbl behält sich das Recht vor, die Nutzung seiner Dienste in Fällen des § 45k Telekommunikationsgesetz (TKG) ganz oder teilweise zu sperren. (1) Kwebbl ist zur Sperrung der Dienste berechtigt, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass im Rahmen der Leistungen von Kwebbl durch den Partner, dessen Kunden, Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen rechtswidrige Inhalte verbreitet oder verarbeitet werden. Ein solcher dringender Verdacht liegt insbesondere bei behördlichen Bescheiden oder zivilrechtlichen Abmahnungen vor, sofern diese nicht offensichtlich unbegründet sind.
(2) Kommt der Partner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist Kwebbl zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt.
7. Netzzusammenschaltung
(1) Nutzt der Partner die Telekommunikationsleistungen von Kwebbl über eine Netzzusammenschaltung, gelten folgende Bedingungen:
(2) Die einzelnen Merkmale der Netzzusammenschaltung werden in gesonderten technischen Dokumenten vereinbart.
(3) Die Netzzusammenschaltung erfolgt über internetbasierte IP-Verbindungen. Die Kosten für die Verbindungen trägt jede Partei selbst.
(4) Beabsichtigt eine Partei Änderungen an ihrem Telekommunikationssystem, so teilt sie dies der anderen Partei unverzüglich, mindestens jedoch sieben (7) Tage vor der geplanten Änderung schriftlich mit. Die Parteien werden die Umsetzung von Systemänderungen hinsichtlich der Modalitäten und der Kostenübernahme nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen handhaben.
(5) Wird durch das System einer Partei der normale Systembetrieb der anderen Partei negativ beeinflusst oder wird die Gesundheit oder Sicherheit einer Person gefährdet, so kann die andere Partei ihre vertraglichen Verpflichtungen erforderlichenfalls bis zur Wiederherstellung des normalen Systembetriebs oder für den Zeitraum, der zur Beseitigung der Gefährdung der Gesundheit oder Sicherheit erforderlich ist, aussetzen.
8. Datenschutz / Fernmeldegeheimnis
(1) Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass seine Verbindungs- und Zahlungsdaten im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (BDSG, TKG) gespeichert und nach Prüfung im Einzelfall mit den Netzbetreibern ausgetauscht werden.
(2) Kwebbl ist berechtigt, die im Rahmen der Bestellung enthaltenen personenbezogenen Daten des Partners (Bestandsdaten) gemäß § 95 TKG und BDSG zu erheben und zu verwenden, soweit dies für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Darüber hinaus ist Kwebbl berechtigt, zur Erbringung von Telekommunikationsdiensten (Verbindungsdaten) gemäß § 96 TKG folgende personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Berechnung des Entgelts und zur Rechnungsstellung an den Partner erforderlich ist: a) die Rufnummern des angerufenen und des anrufenden Endgeräts, etwaige Berechtigungskennungen, die Kartennummer und die jeweilige Standortkennung,
b) Beginn und Ende jeder Verbindung nach Datum und Uhrzeit sowie, soweit die Entgelthöhe hiervon abhängt, die übertragene Datenmenge,
c) den vom Partner genutzten Telekommunikationsdienst,
d) die Endpunkte der Verbindungen sowie deren Beginn und Ende nach Datum und Uhrzeit. Die unter a) bis d) genannten Verbindungsdaten werden nach Übersendung der Rechnung für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht vollständig gespeichert.
(3) Kwebbl ist berechtigt, im Auftrag des Partners Auskunftsersuchen von Landesstrafbehörden (z. B. Auskunftsersuchen nach §§ 112, 113 TKG) im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu beantworten. Der Partner kann diesen Regelungen jederzeit schriftlich widersprechen.
(4) Kwebbl behält sich das Recht vor, Dritte (z. B. Anwaltskanzleien oder Inkassounternehmen) mit der Einziehung offener Forderungen zu beauftragen, wobei die zur Einziehung der Forderung erforderlichen Rechnungsdaten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen übermittelt werden.
(5) Werden die Verbindungsdaten auf ausdrücklichen Wunsch des Partners gelöscht, ist Kwebbl entsprechend von der Verpflichtung zur Vorlage dieser Daten zum Nachweis der Richtigkeit des Rechnungsbetrages befreit (§ 45i Abs. 2 TKG).
(6) Wird ein Einzelverbindungsnachweis verwendet, hat der Partner alle aktuellen und zukünftigen Nutzer des betroffenen Anschlusses, bei gewerblicher Nutzung alle aktuellen und zukünftigen Mitarbeiter und/oder Kunden unverzüglich hierüber zu informieren.
9. Mängelbeseitigung / Mängelrechte
(1) Im Falle eines Netz- und/oder sonstigen Leistungsmangels gelten die vertraglichen Bestimmungen. Liegt die Ursache des Netz- und/oder sonstigen Leistungsmangels im Verantwortungsbereich des Partners, trägt dieser alle Aufwendungen, die Kwebbl zur Fehlersuche und -beseitigung entstehen.
(2) Sind erbrachte Leistungen mangelhaft, ist Kwebbl zur Nacherfüllung oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Partner hat Kwebbl die zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung erforderliche und angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Etwaige Mängel sind Kwebbl unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Besondere Bedingungen für die abgeleitete Zuteilung von geografischen Rufnummern
1. Geltungsbereich
(1) Diese Besonderen Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung von Rufnummerndiensten und sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kwebbl. Sie ergänzen die Besonderen Geschäftsbedingungen für Telekommunikationsdienste.
2. Voraussetzungen für die Zuteilung geografischer Rufnummern aus deutschen Netzen
(1) Der Partner gewährleistet, dass Teilnehmerrufnummern ausschließlich im Rahmen der Anwendungszuteilungsregeln der Bundesnetzagentur genutzt werden. Insbesondere bestätigt der Partner, dass er geprüft hat, ob die erforderliche dauerhafte Verbindung zwischen dem jeweiligen Ortsnetz und dem Wohn- oder Arbeitsort des Endkunden, dem die Rufnummer(n) zugeteilt ist/sind, gemäß den Zuteilungsregeln der Bundesnetzagentur besteht und während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses sichergestellt ist.
(2) Der Wohn- oder Geschäftssitz ist sowohl zu Beginn des Vertragsverhältnisses mit dem Teilnehmer als auch während dessen Laufzeit auf die Einhaltung der Grenzen der Ortsnetzregionen zu prüfen (Validierung der Nutzungsberechtigung). Ortsnetzrufnummern dürfen nur genutzt werden, wenn die Verbindung zum Ortsnetz aufgrund der eingesetzten Validierungsverfahren und der Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses mit dem Teilnehmer sichergestellt werden kann.
(3) Der Wohn- bzw. Geschäftssitz ist vom Partner insbesondere anhand amtlicher Dokumente (z. B. Personalausweis oder Meldebescheinigung bei Wohnsitz, Handelsregisterauszug oder Sitzbescheinigung) nachzuweisen. Das Kriterium „Geschäftssitz“ knüpft an den Regelungsgehalt des § 14 Absatz 1 Satz 1 GewO an. Danach ist der selbstständige Betrieb eines Unternehmens oder einer Zweigniederlassung den zuständigen Behörden am jeweiligen Ort anzuzeigen. Der Begriff „Geschäftssitz“ im Sinne der Zuordnungsvorschriften ist jedoch nicht auf Gewerbebetriebe beschränkt, sondern umfasst insbesondere auch Personen, die eine freie Berufstätigkeit ausüben, sofern die ständige Tätigkeitsstätte analog zur Handelsregisterbescheinigung, z. B. durch eine Bescheinigung einer Berufsgenossenschaft, nachgewiesen werden kann. Der Gesellschafter fügt eine Kopie des Nachweises über den Wohn- bzw. Geschäftssitz bei.
(4) Der Partner ist verpflichtet, Kwebbl auf Verlangen binnen 24 Stunden (Mo.–Fr., ausgenommen Feiertage) sämtliche Unterlagen, die zum Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen der Nutzungsberechtigung erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen. Stellt der Kunde Kwebbl diese Unterlagen nicht fristgerecht zur Verfügung, so hat er Kwebbl von allen daraus entstehenden Nachteilen freizustellen. Ist ein Nachweis des Wohn- bzw. Geschäftssitzes (z. B. Homeoffice, Auftragnehmer o. Ä.) nicht möglich, ist ein geeigneter Nachweis (z. B. Strom- oder Gasrechnung) vorzulegen.